Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge
Aktualisiert am 06. Dezember 2023
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du selbst sparst, gibt Dir der Staat nach bestimmten Regeln noch was dazu. Die beiden Fördertöpfe heißen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
- Bei der Arbeitnehmersparzulage kannst Du das Geld etwa in einen Bausparvertrag oder einem Aktienfonds anlegen, die Wohnungsbauprämie erhältst Du nur für einen Bausparvertrag.
- Die Arbeitnehmersparzulage beantragst Du in Deiner Einkommensteuererklärung. Die Wohnungsbauprämie beantragt Deine Bausparkasse für Dich.
So gehst Du vor
- Finde zunächst heraus, ob Du die Förderung überhaupt erhältst. Die Regeln und die Einkommensgrenzen findest Du in diesem Text.
- Suche dann einen geeigneten Vertrag. Für die Arbeitnehmersparzulage empfehlen wir die Wertpapierdepots:Finvesto VL-Depotmit ETF-Anlage undGinmon mit der Anlagestrategie Apeirongreen.
Inhalt
- Wen fördert der Staat?
- Wie kassierst Du die Prämien vom Staat?
- Was ist das zu versteuernde Einkommen?
- Wie erhältst Du die Sparzulage für Arbeitnehmer?
- Wie erhältst Du die Wohnungsbauprämie?
Dieser Artikel erklärt, welche staatliche Förderung Du zum Vermögensaufbau erhalten kannst und wie Du diese beantragst. Welcher Sparvertrag sich am besten für Dich eignet, erfährst Du in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.
Wen fördert der Staat?
Der Staat unterstützt Arbeitnehmer mit relativ geringen Einkommen beim Vermögensaufbau. Du kannst staatliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage und über dieWohnungsbauprämie erhalten. Um Prämien vom Staat zu kassieren, musst Du zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Du schließteinen Sparvertrag mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren ab. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für Sparpläne auf Aktienfonds und Bausparverträge. Mit der Wohnungsbauprämie werden nur Bausparverträge gefördert.
- Dein Einkommen übersteigt nicht gewisse Höchstgrenzen. Ausschlaggebend ist Dein zu versteuerndes Einkommen, das meist deutlich niedriger als Dein Bruttogehalt ist.
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Wie kassierst Du die Prämien vom Staat?
Wir haben für Dich die Förderbeträge und Einkommensgrenzen in einer Tabelle zusammengestellt.
Staatliche Förderung für die Vermögensbildung
Anlageform | Staatliche Förderung | Maximales zu Einkommen, verheiratet | Höhe der Förderung alleinstehend / |
---|---|---|---|
Bausparvertrag | Arbeitnehmer-sparzulage | 17.900 € / 35.800 € | 9 % der eingezahlten Summe, höchstens 43 € / 86 € |
Wohnungsbau- prämie | 35.000 € / 70.000 € | 10 % der eingezahlten Summe, höchstens 70 € / 140 € | |
Tilgung eines Baukredits | Arbeitnehmer- sparzulage | 17.900 € / 35.800 € | 9 % der eingezahlten Summe, höchstens 43 € / 86 € |
Aktienfondssparplan | Arbeitnehmer- sparzulage | 20.000 € / 40.000 € | 20 % der eingezahlten Summe, maximal 80 € / 160 € |
Quelle: Wohnungsbauprämiengesetz (Stand: 1. Januar 2021) und Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung (Stand: 2023)
Die Bundesregierung hat im Rahmen desZukunftsfinanzierungsgesetzesim November 2023 beschlossen, dass dieEinkommensgrenzen 2024 vereinheitlicht und deutlich steigenwerden. Sowohl für das Aktiensparen als auch fürs Bausparen bzw. die Tilgung eines Baukredits liegen sie dann bei40.000 Euro. Für gemeinsam veranlagte Paare gilt mit 80.000 Euro der doppelte Wert. Die Förderung und die Höhe der maximalen Einzahlung bleiben gleich.
Sobald Du die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhältst, bist Du an eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit an DeinenSparvertraggebunden. Das Geld vom Staat erhältst Du nach Vertragsende. Du kannst für jeden abgeschlossenen Sparvertrag staatliche Förderung beantragen.
Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie Du sogar dreifach Prämien vom Staat erhalten kannst, wenn Dein Einkommen unter den jeweiligen Grenzen liegt:
- Du schließt einen Aktienfondssparplan über 400 Euro im Jahr ab und erhältst 80 Euro Arbeitnehmersparzulage.
- Zusätzlich schließt Du einen Bausparvertrag ab und kassierst 43 Euro im Jahr bei einem eingezahlten Betrag von 470 Euro.
- Du zahlst weitere 700 Euro im Jahr in den Bausparvertrag ein und erhältst die Wohnungsbauprämie in Höhe von 70 Euro im Jahr.
In unserem Beispiel erhältst Du staatliche Leistungen in Höhe von 12,3 Prozent der einbezahlten Sparbeiträge.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Dein zu versteuerndes Einkommen entscheidet darüber, ob Du Anspruch auf staatliche Förderung hast. Es berechnet sich aus Deinem Bruttogehalt abzüglich Freibeträgen, Pauschalen und steuerlich absetzbarer Ausgaben. Meist ist es deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Dein zu versteuerndes Einkommen findest Du auch auf der zweiten Seite Deines Bescheids über die Einkommensteuer unter Besteuerungsgrundlagen „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“.
Wie erhältst Du die Sparzulage für Arbeitnehmer?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) für Geringverdiener. Im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeitnehmersparzulage steuer- und sozialversicherungsfrei. Du kannst die Zulage unabhängig davon beantragen, ob Du oder Dein Arbeitgeber das VL-Sparen bezahlen.
Die Arbeitnehmersparzulage musst Du jährlich mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dafür hast Du vier Jahre Zeit. Vergisst Du es einmal, hast Du also in den drei Folgejahren Gelegenheit, den Antrag nachzuholen.
Du musst die Zulage über Deine Steuererklärung beantragen. Deine Bank stellt Dir dazu die Anlage VL in Papierform aus, die Du Deiner Steuererklärung beifügst. Die Anlage VL ist eine Bescheinigung Deiner Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft zur Sparsumme oder dem Depotbestand. Am Ende der Laufzeit überweist der Staat die bewilligten Sparzulagen.
Wie erhältst Du die Wohnungsbauprämie?
Als Bausparer kannst Du zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten. Dafür musst Du folgende Bedingungen erfüllen:
- Du bist ledig und Dein zu versteuerndes Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 35.000 Euro.
- Du bist verheiratet und Euer zu versteuerndes Gemeinschaftseinkommen liegt unterhalb der Grenze von 70.000 Euro.
Das so angesparte Geld muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass Du eine Immobilie bauen oder kaufen oder das Bausparguthaben in die Sanierung einer Immobilie investieren musst. Gefördert werden maximal 700 Euro im Jahr für Singles und 1.400 Euro für Verheiratete. Du musst die Beiträge aus Deiner eigenen Tasche bezahlen, im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen. Die Prämie beträgt 10 Prozent der eingezahlten Beträge, höchstens also 70 Euro für Singles und 140 Euro für Ehepaare.
Im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage musst Du die Wohnungsbauprämie nicht in Deiner Steuererklärung beantragen. Deine Bausparkasse erledigt das für Dich. Die Prämie erhältst Du am Ende der Laufzeit, sobald Du die Verwendung des Geldes für eine Immobilie nachgewiesen hast.
Autoren
Henriette Neubert •
Martin Klotz
Weitere Themen
- Arbeitnehmersparzulage
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